
Studieren mit Behinderung und chronischen Krankheiten
Ein Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit zu absolvieren ist eine besondere Herausforderung. Wir sind bestrebt, barrierefreie Rahmenbedingungen an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe sicherzustellen und diese dort, wo es noch Verbesserungsbedarf gibt, zu schaffen.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben hat unsere Hochschule einen Beauftragten bestellt. Er ist Ansprechpartner für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten bei behinderungsspezifischen Fragen während des gesamten Studiums. Er berät und gibt Empfehlungen, insbesondere hinsichtlich eines Nachteilsausgleichs.
Insbesondere auch als Studieninteressierte mit Behinderungen und chronischen Krankheiten können Sie sich mit Ihren Fragen, die im Zusammenhang mit dem angestrebten Studium und Ihrer Behinderung oder chronischen Krankheit stehen, an ihn wenden.
Scheuen Sie sich nicht, frühzeitig mit ihm Kontakt aufzunehmen, so dass er mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen suchen kann, um Ihnen ein möglichst reibungsloses Studium zu ermöglichen.

Institut für Bewegungserziehung und Sport
Room 3.220
Mittwoch von 14:00-15:00 Uhr (Anmeldung über Stud.IP).
In der vorlesungsfreien Zeit nach Vereinbarung (per Mail).
- Mobilitätsbeeinträchtigungen
- Sehbeeinträchtigungen
- Hörbeeinträchtigungen
- Sprechbeeinträchtigungen
- Psychischen Erkrankungen (zum Beispiel Essstörungen, Depressionen)
- Chronischen Krankheiten (zum Beispiel Rheuma, Morbus Crohn oder Diabetes)
- Legasthenie und andere Teilleistungsstörungen
- Autismus und AD(H)S
Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierungen zu vermeiden. Gemäß § 209 SGB IX handelt es sich dabei um „Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen“.
Mögliche Nachteilsausgleiche im Studium können sein:
- Lockerung der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen Berücksichtigung körperlicher Einschränkungen bei der Raumplanung (Verlegung von Vorlesungen in gut erreichbare Räume),
- längere Bearbeitungszeiten für Hausarbeiten, Klausuren und ähnliche Leistungen,
- Nutzung von Hilfsmitteln wie zum Beispiel Prüfungen am Computer zu schreiben,
- Verfassen von Prüfungen in einem anderen Raum unter Aufsicht,
- Änderung der Prüfungsart, zum Beispiel schriftliche Prüfung in mündliche oder umgekehrt,
- abweichende Regelungen zu Fristen, wie zum Beispiel der Regelstudienzeit und
- individueller Studienverlaufsplan.